Sport in der Polizei

Grundpositionen

Grundpositionen zum Sport in der Polizei

Johann Peter Holzner, Vorsitzender DPSKDas Deutsche Polizeisportkuratorium DPSK ist ein Gremium des Bundes und der Länder, das die gemeinsamen polizeisportlichen Interessen wahrnimmt. Die für die Polizei zuständigen Minister und Senatoren werden im Kuratorium durch Polizeisportbeauftragte vertreten.

Zweck des Gremiums ist die Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit, die für den Polizeivollzugsdienst von großer Bedeutung ist. In unserem föderalen System kommt dem DPSK in erster Linie eine koordinierende, informierende, beratende, Impuls gebende Funktion zu.

Vor dem Hintergrund dieser Verantwortung haben die Polizeisportbeauftragten Grundpositionen des DPSK zum Sport in der Polizei erarbeitet. AK II (Frühjahrstagung am 05./06. Mai 2011) und IMK (192. Tagung am 21./22. Juni 2011) haben die Grundpositionen mit Beschluss verabschiedet. Darüber hinaus wurden durch die IMK die wesentlichen Positionen des DPSK als „von erheblicher Bedeutung für die Polizeien der Länder und des Bundes" hervorgehoben.

Aus diesem aktuellen Anlass haben wir eine Sonderausgabe der Polizeisport-Depesche erstellt, damit die Grundpositionen eine breite Verteilung erfahren. Im Mittelpunkt steht der Polizeisport, vom Gesundheits- und Präventionssport über den Dienst- und Wettkampfsport bis hin zum Spitzensport. Auf einer Seite finden Sie

zunächst eine Kurzbeschreibung unserer 10 Einzelpositionen. Anschließend folgen die Erläuterungen hierzu.

Sicherheit braucht Fitness, deshalb sind Themen wie Gesundheit und körperliche Leistungsfähigkeit im Polizeivollzugsdienst von großer Bedeutung. Angeregt durch unsere Positionierung hat das Bundesland Sachsen-Anhalt sofort ein Symposium zum Sport in der Polizei an der Fachhochschule in Aschersleben durchgeführt. Die Veranstaltung stieß auf großes Interesse der Führungskräfte. Der Einladung folgten rund 200 Bedienstete, überwiegend aus der oberen und mittleren Führungsebene. Auch dazu berichten wir kurz in dieser Sonderausgabe.


Johann Peter Holzner

Vorsitzender DPSK

Auszug aus der 192. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 21./22.06.2011 in Frankfurt

 

TOP 6: Grundpositionen des Deutschen Polizeisportkuratoriums (DPSK) zum Sport in der Polizei

 

Beschluss:

1. Die IMK nimmt die „Grundpositionen des DPSK zum Sport in der Polizei“ (Stand: 07.03.11) sowie den Beschluss des AK II vom 05./06.05.11 zur Kenntnis.

2. Sie ist weiterhin der Auffassung, dass vor allem die Positionierung zur

- körperlichen Leistungsfähigkeit als Schlüsselqualifikation des Polizeiberufs,

- Eigenverantwortung von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten für die körperliche Fitness,

- Bedeutung des Gesundheits- und Präventionssports vor dem Hintergrund der Altersstruktur der Personalkörper der Polizeien des Bundes und der Länder,

- Verpflichtung des Dienstherren zur Förderung des Sports in der Polizei und der Verantwortung und Vorbildfunktion von Vorgesetzten und zur

- Bedeutung des Wettkampf- und Spitzensports

von erheblicher Bedeutung für die Polizeien der Länder und des Bundes sind.

 

Grundpositionen des Deutschen Polizeisportkuratoriums zum Sport in der Polizei

 

  1. Die körperliche Leistungsfähigkeit ist eine Schlüsselqualifikation für die Funktionsfähigkeit der Polizei und gehört zum Berufsbild. Sie ist eine Voraussetzung, um die Bürgerinnen und Bürger zu schützen und sich selbst zu sichern.
  2. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht eine leistungsstarke Polizei. Auch die körperliche Leistungsfähigkeit der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten fördert das Sicherheitsgefühl und schafft Vertrauen.
  3. Der Dienstherr fordert und fördert den Sport in der Polizei im Wissen um die herausgehobene Bedeutung der körperlichen Leistungsfähigkeit für den Polizeivollzugsdienst.
  4. Jede Polizeivollzugsbeamtin und jeder Polizeivollzugsbeamte hat auch einen eigenen Beitrag für die persönliche körperliche Fitness zu leisten.
  5. Vorgesetzte stehen in der Verantwortung, den Sport im Polizeivollzugsdienst als Mittel zum Erhalt der körperlichen Fitness zu fördern. Bei der Teilnahme am Dienstsport sind sie Vorbild.
  6. Sport erhält und steigert die körperliche Leistungsfähigkeit. Im Dienstsport ist dafür ein wirksames Sportangebot zu offerieren und unter qualifizierter Aufsicht durchzuführen. Darüber hinaus soll der Dienstsport zu einem regelmäßigen Training in der Freizeit motivieren.
  7. Die körperliche Leistungsfähigkeit ist berufsrelevant. Zur sportlichen Befähigung und zu sportlichen Aktivitäten sollte in der dienstlichen Beurteilung grundsätzlich Stellung genommen werden.
  8. Der Gesundheits- und Präventionssport wird dem Umstand gerecht, dass der Polizeiberuf besonders belastend ist und daher Maßnahmen zur Gesunderhaltung notwendig sind. Er vermittelt Motivation zu einem regelmäßigen Training und einer bewussten Lebensführung.
  9. Der Wettkampfsport ist ein wichtiger Teil des Sports in der Polizei. Er ist Ausdruck der Leistungsorientierung der Polizei und hat Vorbild- und Motivationsfunktion. Der sportliche Leistungsvergleich gehört national wie international zum Selbstverständnis der Polizeien und hat Tradition.
  10. Das Deutsche Polizeisportkuratorium begrüßt Konzepte zur Förderung des Spitzensports, mit denen die Länder und der Bund durch eine berufliche Perspektive für Spitzensportlerinnen und -sportler eine Grundlage für sportliche Höchstleistungen schaffen.



Erläuterung der Grundpositionen DPSK


1.Sicherheit braucht Fitness


Der körperlichen Leistungsfähigkeit kommt im Polizeivollzugsdienst, wie in nur wenigen Berufen, eine herausragende Bedeutung zu. Schnell wechselnde Einsatzlagen, Wechselschichtdienst, besondere Erschwernisse durch geschlossene Einsätze, seelische Betroffenheit durch tragische Situationen und das Erfordernis einer professionellen Eigensicherung stellen hohe Anforderungen sowohl an die körperliche Leistungsfähigkeit als auch an die psychische Belastbarkeit.

Die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten genügen diesen Anforderungen nur, wenn sie in einem angemessenen körperlichen Zustand sind. Von ihnen wird eine besondere Fitness erwartet, deren Grundlage bereits bei der Einstellung mit der Überprüfung der Polizeidiensttauglichkeit nachzuweisen ist und die während der gesamten Berufszeit für die Polizeidienstfähigkeit erhalten werden muss. Die sich verändernde Altersstruktur bei der Polizei verstärkt die Bedeutung der körperlichen Leistungsfähigkeit. Sicherheit muss auch mit einem älter werdenden Personal gewährleistet bleiben.

Sport und Bewegung leisten einen wesentlichen Beitrag zur Einsatzfähigkeit der Polizei. Die physischen Leistungsvoraussetzungen Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit, Beweglichkeit und Koordination sind durch den Sport in der Polizei alters-, geschlechts- und zielgruppenspezifisch zu fördern.

Eine hohe körperliche Leistungsfähigkeit ist Voraussetzung für ein effektives Einsatztraining und damit ein guter Prädikator zum Schutz des Individuums bei brisanten, die Gesundheit gefährdenden Einsätzen. Dadurch wird man auch seiner Verantwortung gegenüber den Kolleginnen und Kollegen im Einsatz gerecht.


2. Gewaltmonopol als Verpflichtung

Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich bei ihrem Schutz auf die Polizei verlassen können. Neue Erscheinungsformen der Kriminalität und der Gewalt, aber auch auf Respektlosigkeit beruhende Ordnungsstörungen, beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Umso höher sind die Erwartungen an das Leistungsvermögen der Polizei. Neben anderen Qualifikationen und Fähigkeiten vermittelt die körperliche Fitness Kompetenz und schafft Vertrauen in den Einzelnen, aber auch zur gesamten Organisation.


3. Sport hat strategische Relevanz

Aus seiner Organisationsverantwortung und Fürsorgepflicht heraus fordert und fördert der Dienstherr den Sport in der Polizei. Fordern, indem die Individualverantwortung, die Teilnahme am Dienstsport und die

Beurteilungsrelevanz hervorgehoben werden und ein Leistungsnachweis verlangt werden kann. Fördern, indem Dienstsport angeboten, geeignete Sportübungsleiter und Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Darüber hinaus können durch die Förderung außerdienstlichen Sports Individualinteressen berücksichtigt, die Motivation gestärkt und zusätzliche Anreize zur Sportausübung gegeben werden.


4. Prinzip Eigenverantwortung

Die Notwendigkeit, Sport zu treiben, gehört zum Polizeiberuf und muss tief und fest im Berufsbild verankert und zur Selbstverständlichkeit werden. Die individuelle Verantwortung für den Erhalt der eigenen Berufsfähigkeit, die sich aus dem Beamtenrecht ergibt, muss im Fokus bleiben. Dazu gehört die Teilnahme am Dienstsport.

Dienstsport allein ist aber nicht ausreichend, um die notwendige körperliche Fitness zu erlangen, zu erhalten oder gar zu steigern. Eigene sportliche Aktivitäten in der Freizeit und eine gesundheitsbewusste Lebensführung sind erforderlich. Hierzu sind bereits in der Ausbildung Wissen und Fertigkeiten zu vermitteln.


5. Chefsache Dienstsport

Vorgesetzte stellen die Weichen für die Fitness in der Polizei, indem sie ihre Führungsverantwortung auch auf diesem Gebiet wahrnehmen. Ihrer Vorbildfunktion kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu. Bei

der Vermittlung des vielfältigen Nutzens des Sports, der neben der körperlichen Fitness auch die positiven Auswirkungen auf das Betriebsklima und das im Einsatz notwendige Teamverhalten umfasst, sind sie eine wichtige Zielgruppe.

Die Aus- und Fortbildung des Führungsnachwuchses und der Führungskräfte muss dem Rechnung tragen.


6. Dienstsport erfordert Qualität

Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass durch gezieltes und regelmäßiges Training ein alters- und geschlechtsspezifisches Leistungsniveau erreicht oder erhalten werden kann, das den hohen Anforderungen

an den Polizeiberuf gerecht wird.
Dieses Training muss sowohl inhaltlich als auch bei der Durchführung einem angemessenen Qualitätsstandard entsprechen. Der Dienstsport erfolgt deshalb grundsätzlich unter qualifizierter Aufsicht lizenzierter Sportübungsleiterinnen und -übungsleiter oder sonstiger besonders geeigneter Personen.


7. Sportliche Leistung muss sich lohnen

Dem Dienstherrn ist an der körperlichen Fitness der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten besonders gelegen. Deren sportliches Engagement sollte daher konsequenterweise Anerkennung finden. Hierzu sollte

in der dienstlichen Beurteilung zur sportlichen Befähigung und zu sportlichen Aktivitäten grundsätzlich Stellung genommen werden oder es können gegebenenfalls zusätzliche Leistungsanreize gesetzt werden.


8. Mit Gesundheits- und Präventionssport den Anschluss nicht verlieren

Sport, regelmäßig und richtig betrieben, dient nicht nur im besonderen Maße der körperlichen Leistungsfähigkeit und Einsatzfähigkeit der Polizei, sondern wirkt sich insbesondere auch positiv auf die Gesunderhaltung aus. Aufgrund der unbestrittenen Belastungen im Polizeiberuf ist deshalb die Thematik von besonderer Bedeutung.

Gesundes Personal wirkt sich positiv auf die Funktionsfähigkeit der Polizei, auf die Aufgabenwahrnehmung und damit auf die Bürgerinnen und den Bürger aus. Geringere krankheitsbedingte Ausfallzeiten und weniger vorzeitige Ruhestandsversetzungen sparen Ressourcen.

Der Gesundheits- und Präventionssport (GPS) soll gesundheitsabträgliche Elemente, besonders für die im Wechselschichtdienst tätigen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten, kompensieren helfen. Durch seine Inhalte soll er die Beamtinnen und Beamten zu regelmäßigem Sport motivieren, an eine für den Beruf erforderliche körperliche Fitness heranführen und zu einer gesundheitsbewussten Lebensführung anregen. Programme zu Bewegung, Ernährung und Gesundheitsvorsorge ermöglichen den Wiedereinstieg, erzielen präventive Wirkung und unterstützen die Rehabilitation nach Ausfallzeiten.

Vor dem Hintergrund des älter werdenden Personals gewinnt der GPS immer mehr an Bedeutung. Der Erfolg von Maßnahmen des GPS in der Polizei ist wissenschaftlich belegt, wenn dieser unter Anleitung und

aktiver Betreuung durch speziell ausgebildete Sportübungsleiterinnen und -leiter durchgeführt wird. Eine Individualisierung des GPS oder ein Training ohne dieses Fachpersonal ist nicht zielführend.

Die Regelungen zum Dienstsport gelten für den Polizeivollzugsdienst. Grund hierfür sind die besonderen Anforderungen und Belastungen des Polizeivollzugsdienstes. Der GPS weist aber eine Schnittmenge zum

Behördlichen Gesundheitsmanagement (BGM) auf. Diese Behördenstrategie richtet sich an alle Bediensteten in den Verwaltungen und ist darauf ausgerichtet, gesundheitlichen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz

- einschließlich arbeitsbedingter Erkrankungen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und psychischer Belastungen vorzubeugen, Gesundheitspotenziale zu stärken und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu verbessern. Ohne den übergeordneten Zweck des GPS aus dem Fokus zu verlieren, nämlich die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten zur lebenslangen Fitness anzuhalten und dem besonderen Berufsbild und der Einsatzfähigkeit im Polizeivollzugsdienst gerecht zu werden, können Synergien in diesem Segment auch für das BGM genutzt werden.


9. Lust auf Leistung - auch im Sport

Der Wettkampfsport hat als wichtiger Teil des Sports in der Polizei eine lange Tradition und ist Ausdruck des Leistungsprinzips in der Polizei. Er ermöglicht ein Kräftemessen, gibt eine Standortbestimmung und motiviert zu weiteren Leistungssteigerungen. Wettkampfsport ist in besonderem Maße geeignet, Leistungswillen und -bereitschaft möglichst lange auf einem hohen Niveau zu halten.

Wichtige Werte und Aspekte wie Fairness, Disziplin, Zielorientierung, Teamarbeit, Respekt, Anerkennung, Umgang mit Niederlagen und Stressbelastungen sind dem Wettkampfsport immanent und für die

Organisationskultur in der Polizei förderlich.

Der Wettkampfsport soll für den Breitensport einen positiven und gesunden Leistungsanreiz ausüben, um die eigenen Leistungen zu verbessern. Ziel für Breitensportlerinnen und -sportler soll sein, die eigenen Leistungen auf Wettkampfsportniveau zu steigern, um an Sportwettkampfveranstaltungen teilnehmen zu können.

Der Wettkampfsport baut auch innerhalb der Polizei Brücken und bildet Netzwerke. Er stellt ein Forum dar, wo Begegnungen über Landes- und Ländergrenzen hinweg möglich sind und Kontakte geknüpft werden können. Für die Polizei, die in der Bewältigung ihrer Aufgaben national und international zusammenarbeiten muss, sind gegenseitiges Verständnis und kollegiale Beziehungen von großem Nutzen.

Sportliche Leistungen tragen zu einem positiven Image bei, fördern das Ansehen und Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Polizei und vermitteln ein positives Sicherheitsgefühl. Erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler werden von der Öffentlichkeit als Teil einer in der Gesamtheit erfolgreichen Organisation wahrgenommen, die leistungsbereit, leistungsfähig und fit ist.

Meisterschaften und Sportlerehrungen sind wichtig, weil sie eine Wertschätzung des Dienstherrn für die Polizeisportlerinnen und -sportler darstellen, die überwiegend in ihrer Freizeit Sport treiben.

Wettkampfsport gehört zur Tradition und zum Selbstverständnis bei den internationalen Polizeien. Dies kommt z.B. dadurch zum Ausdruck, dass in der Union Sportive des Polices d’Europe (USPE) aktuell 40 Länder und auch ein Weltverband (Union Sportive Internationale des Polices USIP) besteht. Neben dem sportlichen Leistungsvergleich ist es ein weiteres Ziel, die freundschaftlichen und beruflichen Beziehungen zwischen den verschiedenen europäischen und internationalen Polizeien fortzuentwickeln. Bei den Meisterschaften kommt es zu einer Vielzahl von Begegnungen, die dazu beitragen, das Verständnis für die kulturellen und polizeilichen Unterschiede und für die Probleme und Chancen gemeinsamer Polizeiarbeit in einem enger zusammenwachsenden Europa zu vertiefen.

Das Deutsche Polizeisportkuratorium bekennt sich zum Anti-Dopingkampf und verpflichtet sich zur Anerkennung des WADA-Codes und NADA-Codes in analoger Anwendung. Ein zusätzliches eigenes Anti-Doping-Regelwerk ist daher nicht erforderlich.


10. Förderung des Spitzensports - Mission Edelmetall

Bei der Förderung des Spitzensports geht es in erster Linie darum, dass deutsche Athletinnen und Athleten bei internationalen Meisterschaften und Olympischen Spielen Top-Platzierungen belegen und damit auch auf besondere Weise Deutschland und ihr Bundesland repräsentieren.

Spitzensportlerinnen und -sportler im Kader- oder einem vergleichbaren Status betreiben ihren Sport in der Regel in einem Lebensalter, in dem sich auch die Frage nach der beruflichen Zukunft stellt. Ohne die

Förderung des Spitzensports sind Höchstleistungen, die einem internationalen Vergleich standhalten, kaum erreichbar. Staat und Gesellschaft stehen deshalb in einer besonderen Verantwortung. Die Förderung des Spitzensports ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Der Polizeiberuf eignet sich zur Integration in vorhandene und zukünftige Programme der Förderung des Spitzensports mit denen die Länder und der Bund mit einer weiteren beruflichen Perspektive für Spitzensportlerinnen und -sportler die Grundlage für sportliche Höchstleistungen schaffen.

 


Sport in der Polizei

 

Symposium an der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt in Aschersleben stößt auf großes Interesse der Führungskräfte

 

Sport-Symposium„Sport in der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt", so lautete das Thema einer Veranstaltung am 9. Juni

2011 in Aschersleben, welche in Zusammenarbeit des Innenministeriums des Landes Sachsen-Anhalt mit dem Deutschen Polizeisportkuratorium (DPSK), dem Olympiastützpunkt Sachsen-Anhalt sowie der Fachhochschule Polizei organisiert werden konnte.
Der Einladung folgten rund 200 Bedienstete, überwiegend aus der oberen und mittleren Führungsebene, welche für den Sport in der Polizei Verantwortung tragen. Gegenstand des Symposiums waren alle Facetten des Polizeisports sowie des Spitzensports durch Bedienstete der Polizei und dessen Förderung.

Nach einer Feststellung des Ist-Zustandes zur Fitness der Polizeivollzugsbeamten aus sportlicher Sicht sowie aus der Sicht des Gesundheitsmanagements wurden aktuelle Erfordernisse erörtert. Diese sind darauf ausgerichtet, insgesamt mehr und intensiver Sport zu treiben und die Lebensweise langfristig angelegt nachhaltig zu ändern.

Während der Veranstaltung wurde Polizeikommissaranwärterin Luise Malzahn, die neben anderen nationalen und internationalen Erfolgen den Titel der Deutschen Meisterin des Jahres 2011 im Judo in der Gewichtsklasse bis 78 kg errang, für ihre herausragenden sportlichen Leistungen geehrt.

Es wurde besprochen, dass und wie die Förderung von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern in der Polizei des Landes weitergeführt wird.

Unter den Referenten befanden sich Ministerialrat Gerald Stöter vom Ministerium des Innern, der Vorsitzende des DPSK, Johann Peter Holzner, der Leiter des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt, Helmut Kurrat, der Leitende Polizeiarzt für das Land Sachsen-Anhalt, Dr. Wenzel Pedal, PHK Bernd Endrulat als Verantwortlicher der Lehrgruppe Zentrale Sportausbildung der Landesbereitschaftspolizei des Sachsen-Anhalts und der Polizeisportbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt, Kriminaldirektor Ralf Klingler.

Das DPSK dankt dem Land Sachsen-Anhalt für die Durchführung des Symposiums. Gesundheit und Fitness von Polizeibeamten sind ein wichtiges Thema. Es ist gelungen, alle Facetten des Polizeisports

zu beleuchten, Herausforderungen zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten zu erörtern. Die große Zahl der teilnehmenden Führungskräfte hat gezeigt, dass auf Führungsebene ein hohes Interesse zum Thema Gesundheitsmanagement und körperliche Fitness im Polizeidienst besteht.

 Ehrung Malzahn

„Ehrung von Polizeikommisaranwärterin Luise Malzahn für ihre herausragenden sportlichen Leistungen.

v.l.n.r. Helmut Kurrat, Leiter des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt, Johann Peter Holzner, Vorsitzender des DPSK, Gerald Stöter, Referatsleiter im Innenministerium Sachsen-Anhalt, Luise Malzahn, Frank Knöppler, Prorektor der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt, Ralf Klingler, Polizeisportbeauftragter des Landes Sachsen-Anhalt“