Das Europäische Polizei-Leistungsabzeichen (EPLA)
Das Europäische Polizeileistungsabzeichen (EPLA) wurde durch den Europäischen Polizeisportverband (Union Sportive des Polices d'Europe, USPE) zur Förderung der körperlichen Fitness der Polizeibeamten/-innen der Mitgliedsländer der USPE geschaffen. Es soll einen Anreiz schaffen, häufiger und gezielter Sport zu betreiben.
Den Bestimmungen der USPE entsprechend, sind ausschließlich Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Mitgliedsländer der USPE berechtigt, dieses Abzeichen zu erwerben. Verantwortlich für die korrekte Durchführung, Beschaffung der Abzeichen und Testathefte sind die Mitgliedsländer. Dies ist für die Bundesrepublik Deutschland das Deutsche Polizeisportkuratorium (DPSK).
Durch Beschluss des DPSK wurden Zuständigkeit und Verantwortung für die regelkonforme Leistungsabnahme und Verleihung des Europäischen Leistungsabzeichen den Bundesländern und dem Bund übertragen. Auf der Grundlage dieses Beschlusses besteht die Möglichkeit, dass in jedem Bundesland bzw. dem Bund unterschiedliche Regelungen zur Organisation, der Durchführung (z.B. Berechtigte zur Abnahme der Leistungen) und dem Tragen des Polizeileistungsabzeichens an der Unform bestehen. Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich deshalb zweckmäßiger Weise bitte an den Polizeisportbeauftragten Ihres Landes/dem Bund.
Nach den Statuten kann das Polizeileistungsabzeichen nur durch Polizeibeamte/-innen der Mitgliedsländer der USPE abgelegt und erworben werden. Der Erwerb des EPLA ist für Angehörige anderer Berufe oder Institutionen (z.B. Bundeswehr, auch Feldjäger und Reservisten oder die Feuerwehr) nicht möglich. Diese Festschreibung zum „berechtigten Personenkreis" wird vom DPSK ausdrücklich unterstützt und wurde durch Beschluss des DPSK bisher nur für „waffentragende Zollbeamte" aufgehoben.
Weitere Informationen zum EPLA sind in Bearbeitung.








